Zur Vermeidung von Schäden an Wänden infolge Kondenswasserbildung sollten die Möbel mindestens 5 cm von den Mauern entfernt aufgestellt werden.
Hinsichtlich der Pflege der Parkettböden verweisen wir auf die im Fachhandel empfohlenen Produkte und deren Anwendung.
Textile Bodenbeläge sind in hygienisch einwandfreien Zustand zu erhalten. Die Reinigung sowie eine allfällige Entfleckung sind durch eine Spezialfirma zu empfehlen.
Damit Ihnen Ihr Zuhause lange Freude bereitet: tragen Sie der Wohnung und den Geräten Sorge. Die wichtigsten Empfehlungen finden Sie hier:
Dem Mieter werden an der Wohnungsübergabe die Gebrauchsanweisungen von Geschirrspüler, Mikrowelle und Waschmaschine ausgehändigt.
Das Auskleiden des Backofens mit Alufolie ist verboten. Das Abstellen von Pfannen und Platten auf den Backofenboden ist verboten.
Der Pflege des Glaskeramik-Kochfelds ist grösste Aufmerksamkeit zu schenken, siehe Betriebsanleitung von der Wohnungsübergabe.
Badewannen dürfen nicht mit scheuernden Reinigungsmitteln in Berührung kommen, da der Emailbelag dadurch beschädigt wird.
Der Mieter verpflichtet sich, während des ganzen Jahres seine Wohnung regelmässig, mindestens jedoch zweimal pro Tag zu lüften.
Im Keller deponierte Gegenstände sind einer erhöhten Feuchtigkeitsgefahr ausgesetzt. Der Vermieter lehnt deshalb jegliche Haftung ab.