Das Ausschütteln und Ausklopfen von Tischdecken, Teppichen, Besen, Staubwedel usw. aus den Fenstern, von Terrassen und Balkonen.
Teppiche vor morgens 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr sowie von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr auszuklopfen. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist diese Arbeit grundsätzlich zu unterlassen.
Das Musizieren vor 08.00 Uhr und nach 21.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr ist untersagt. Radio-, TV- und Musikgeräte müssen in Zimmerlautstärke eingestellt sein.
Die Benützung von Waschmaschinen und Tumblern zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr und das starke Einlaufen lassen von Wasser zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Harte Gegenstände, Asche, Kehricht- und Kohleabfälle, Hygienebinden und Wegwerfwindeln, Stofftücher, Haushaltspapiertücher, Katzenstreu usw. in das WC zu werfen.
Kehrichtsäcke im Hausgang, Treppenhaus oder auf Balkonen stehen zu lassen. Wo Container vorhanden sind, muss der Kehricht direkt deponiert werden.