Bauliche Änderungen sind bewilligungspflichtig. Kleinstrenovationen (z.B. Wände streichen) dürfen fachmännisch ohne Bewilligung ausgeführt werden. Sie müssen jedoch bei Wohnungsrückgabe wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Der Einbau von Geräten wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Tumbler etc. ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Hier finden Sie die Übersicht aller Anträge auf Bewilligung.
Die meisten Haustiere sind bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Haustier (Tierart, Rasse, Alter, Anzahl etc.). Sie erhalten dann den Entscheid, ob der Eigentümer die Haltung erlaubt oder nicht.
Das Anbringen von Katzennetzen, -leitern und -türen ist generell nicht erlaubt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Aufstellen von Hundezäunen ist generell nicht erlaubt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Installation von Haushaltsgeräten ist bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Gerät. Sie erhalten dann den Entscheid, ob der Eigentümer die Installation erlaubt oder nicht. Die Installation muss in jedem Fall fachmännisch vorgenommen werden.
Die Installation von Satellitenschüsseln ist bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Gerät. Sie erhalten dann den Entscheid, ob der Eigentümer die Installation erlaubt oder nicht. Die Installation muss in jedem Fall fachmännisch vorgenommen werden.
Das Aufstellen von Trampolinen, Kinderplanschbecken etc. auf Allgemeinflächen ist nicht erlaubt. Das Aufstellen auf der eigenen Mietfläche ist bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit allen Angaben zur Idee. Sie erhalten dann den Entscheid, ob der Eigentümer das Aufstellen erlaubt oder nicht.
Bitte melden Sie uns den Schaden umgehend. Füllen Sie dafür dieses Formular aus. Bei Küchengeräten geben Sie uns bitte die Marke und Seriennummer sowie den Fehlercode an, soweit vorhanden. Andere Schäden melden Sie so detailliert wie möglich. Bitte beachten Sie, dass Kleinreparaturen vom Mieter getragen werden müssen.
Bitte informieren Sie umgehend den Hauswart. Die Telefonnummer finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich der Liegenschaft.
Bitte kontaktieren Sie den Hauswart. Die Telefonnummer finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich der Liegenschaft. Bitte beachten Sie, dass zu Jahreszeitenwechseln gewisse Temperaturschwankungen nicht vermieden werden können.
Bitte besorgen Sie die Ersatzteile im Baumarkt oder direkt beim Hersteller. Die Kosten für Kleinmaterial sind vom Mieter zu tragen.
Bitte kontaktieren Sie uns umgehend und geben Sie uns an, welchen Schlüssel Sie verloren haben bzw. welcher Schlüssel gebrochen ist (inklusive der Schlüsselnummer). Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus. Falls Sie nicht mehr in Ihre Wohnung kommen: Bieten Sie direkt einen lokalen Schlüsseldienst auf. Sie finden diesen im Internet oder im Telefonbuch. Die Kosten für den Schlüsseldienst trägt vollumfänglich der Mieter.
Sollten Sie noch über einen weiteren Schlüssel verfügen, können Sie anhand von diesem beim Schlüsselservice einen Nachschlüssel machen lassen. Verfügen Sie über keine weiteren Schlüssel, sehen Sie im Milchkasten oder am Briefkastenschloss nach der Schlüsselnummer und dem Hersteller. Mit diesen Angaben können Sie einen Nachschlüssel bei einem Schlüsselservice anfertigen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Nachschlüssel in jedem Fall vom Mieter getragen werden müssen.