FAQs
Ihre Fragen. Unsere Antworten.
Bauliche Änderungen sind bewilligungspflichtig. Kleinstrenovationen (z.B. Wände streichen) dürfen fachmännisch ohne Bewilligung ausgeführt werden. Sie müssen jedoch bei Wohnungsrückgabe wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Der Einbau von Geräten wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Tumbler etc. ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Hier finden Sie die Übersicht aller Anträge auf Bewilligung.